Aufständische Truppen

WÖCHENTLICHES AMTSBLATT DES OBERSTEN VOLKSRATES

Marek Rezler

Das Wöchentliche Amtsblatt des Obersten Volksrates (TUNRL) in Posen, wurde vom 16. Januar bis zum 31. Dezember 1919 herausgegeben. Ab der Ausgabe Nr. 11 vom 20. März 1919 erschien es unter dem Namen Wöchentliches Amtsblatt (TU). Es enthielt die grundlegenden normativen Akten sowie Informationen und Verordnungen der polnischen zentralen Führung in dem durch die großpolnischen Aufständischen besetzten Gebiet.

Es sind insgesamt 82 Ausgaben des TU erschienen, und die Paginierung der Seiten wurde von Anfang an, ab dem Moment der Änderung des Namens, im kontinuierlichen System fortgeführt – und nicht gesondert für jede einzelne Ausgabe vorgenommen; insgesamt umfasst TUNRL/TU 52 + 450 Seiten im Format von 30 x 22,5 cm auf dem damaligen Zeitungspapier. Bis zur Namensänderung wurde auch der Name des Redakteurs, Jan Szmańda, angegeben. Die Redaktion und Verwaltung des Wochenblatts befand sich in der Straße Pawła (A. Fredry) Nr. 10, im Gebäude der Ansiedlungskommission. Vor der Namensänderung erschien TK an jedem Donnerstag, und später unregelmäßig, je nach Bedarf, manchmal sogar täglich. In dem TU Nr. 32 vom 31. Juli 1919 wurde die Regel einer regelmäßigen Ausgabe an jedem Samstag festgelegt – unabhängig von den eventuellen Sonderausgaben, was später in gesonderten Mitteilungen mehrfach wiederholt wurde. In Wirklichkeit jedoch berichtigte das Leben selbst diese Regel – sie ließ sich nämlich bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Herausgabe von TUNRL, d.h. Ende 1919, nicht aufrechterhalten. Die Vignette änderte sich ab der Ausgabe Nr. 1 des TU, durch die Hinzufügung des polnischen Adlers und der Liste der in der gegebenen Nummer von TU enthaltenen Verordnungen. Der Druck erfolgte im Zwei-Spalten-Satz. Je nach Bedarf wurde in der parallelen Spalte die deutsche Übersetzung ausgewählter Verordnungen untergebracht.

In der gesamten Zeit seiner Herausgabe wurde das Wochenblatt in der św. Wojciecha-Druckerei und Buchhandlung herausgegeben – einer Institution, die durch den Pfarrer Stanisław Adamski geleitet wurde, was die Einheitlichkeit der grafischen Form, des Satzes und der Schriftart ermöglichte. Ab der Ausgabe Nr. 48 (16. September 1919) wurden immer öfter die Verordnungen des Ministeriums der ehemaligen Provinz Posen veröffentlicht. Ab dem 12. Januar 1920 kam das Wochenblatt als Amtsblatt des Ministeriums der Ehemaligen Provinz Posen (DUMbDP) heraus, mit der Angabe des Ortes der Herausgabe: Warschau-Posen. Der geteilte Text erschien dann schon in einer Spalte. DUMbDP wurde von eigener Druckerei herausgegeben. Zum Abonnieren von TUNRL/TU waren die Regierungsbezirke, die Provinz-Abteilung, Post-Oberdirektionen, Zoll-Oberdirektionen, Eisenbahn-Direktionen, das Polizeipräsidium, alle Landräte, Starosteien, Bezirkskommissariate, Stadtverwaltungen sowie die Landwirtschaftskammer, Handelskammer und Handwerkskammer verpflichtet. Zum Abonnieren von TUNL waren auch das Oberkommando und die Stäbe größerer Armee-Einheiten verpflichtet. Kostenlos erhielten das Amtsblatt die Mitglieder von NRL (des Obersten Volksrates) und die Landkreis-Volksräte, die dazu verpflichtet waren, die Ausgaben unter den Mitgliedern der lokalen Volksräte, öffentlicher Bibliotheken und der Redaktion der lokalen Presse zu verteilen. Manchmal erwies sich die Auflage des Amtsblattes als nicht ausreichend, was man durch eine rationale Nutzung der existierenden Exemplare zu kompensieren versuchte. Heute sind in den Bibliotheks- und Archivbeständen mehr oder weniger vollständige Zusammenstellungen von TUNRL/TU-Ausgaben erhalten geblieben, die ein Überbleibsel der Dokumentation der einzelnen polnischen Ämter und Institutionen aus dem Jahr 1919 darstellen.

Die Notwendigkeit, ein eigenes Wöchentliches Amtsblatt herauszugeben, resultierte aus der politischen Situation, in der sich die durch die Aufständischen besetzten Gebiete Großpolens befanden, bis die Bestimmungen des Versailler Vertrages im Januar 1920 Rechtskraft erlangten. Bis dahin war diese Region immer noch ein Teil Deutschlands, und alle Versuche einer Übertragung der Regierungsmuster aus Warschau oder der Anwendung einer offiziellen staatlichen Terminologie konnten im Sinne des Völkerrechts als Eingriff in die Angelegenheiten des benachbarten Staates oder als separatistische Handlungen betrachtet werden – was wiederum die internationale Lage der Region und des wiedererstehenden Polens erschweren würde. In dieser Situation musste sich das Regierungssystem in der Region nach der Beendigung der Beratungen des Polnischen Teilsejms (Polski Sejm Dzielnicowy) auf eine andere Terminologie und andere Regeln stützen, als es bei einem unabhängigen Staat der Fall war. Die erzwungene amtliche Selbständigkeit der Region musste eine Verwaltungsinstitution mit eigenem Namen (Rady Ludowe – Volksräte) ins Leben rufen und ein Schema – vermutlich auf Initiative des Pfr. S. Adamski – entwickeln, das auf wirtschaftlicher Organisation gestützt war. Es war jedoch unvermeidlich, ein eigenes Amtsblatt herauszugeben, welches die grundlegenden Aspekte und Richtungen des Funktionierens der Führung, Verwaltung und Wirtschaft der Region regelte, und formal auf seine eigenen Kräfte angewiesen war. Diese Grundlinien wurden in der ersten Ausgabe des Amtsblattes vom 16.1.1919 formuliert, in der als eines der grundlegenden Ziele der Publikation – die Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen dem Kommissariat von NRL und den Volksräten im Gebiet, bei gleichzeitiger Vermeidung aller politischer Fragen, genannt wurde. Diesen Angelegenheiten widmete man sich bis zum 1. August 1919, als das Kommissariat NRL aufgelöst und seine Kompetenzen auf den Minister des ehemaligen Preußischen Teilungsgebietes übertragen wurden (TU Nr. 61 vom 18. November 1919, S. 315).

Das Wöchentliche Amtsblatt des Obersten Volksrates ist heute eine grundlegende amtliche Quelle der Geschichte der zentralen Führung der Region zur Zeit des Bestehens des großpolnischen aufständischen Staates. Die Analyse dieses Dokuments erlaubt es, sowohl in die grundlegenden, zentralen, als auch in die oft sehr detaillierten Aspekte des Funktionierens der Region im Jahr 1919 Einblick zu erhalten. In der ersten Ausgabe sind grundlegende Informationen über die Zusammensetzung des NRL und der einzelnen Abteilungen enthalten, und es sind auch die Grundteile des TU festgelegt, die je nach der Wichtigkeit der mitzuteilenden Informationen modifiziert wurden. Es wurde auch sofort damit angefangen, Verordnungen zu erlassen, die die Versorgung der Bevölkerung, und mit der Zeit auch die Regeln des Handels regelten und eine Reglementierung der Lebensmittel, der Ausfuhr und Einfuhr der Artikel und finanziellen Mittel über die Grenze der ehemaligen Provinz Posen enthielten. Ab Februar bis Mitte September 1919 veröffentlichte das Kommissariat von NRL als politische Obrigkeit der Streitkräfte im ehemaligen Preußischen Teilungsgebiet in dem Wöchentlichen Amtsblatt Informationen und Benachrichtigungen, die die Einberufung weiterer Jahrgänge in die Armee und Beförderungsdekrete enthielten – die auch in den Tagesbefehlen des Oberkommandos verkündet wurden. In dem TU wurden unter anderem Vorschriften und Ordnungen veröffentlicht, die u.a. das Gerichtswesen, Schulwesen und das Funktionieren einzelner Ämter betrafen. Die in TU bekanntgegebenen Informationen (sehr oft ausführliche), stellen eine großartige vielschichtige Illustration der Situation in der Region im gegebenen Zeitraum unter dem wirtschaftlichen und politischen Aspekt dar, und spiegeln das Ausmaß der Anstrengung und des Engagements seitens der Einwohner und der Verwaltung Großpolens für das zügige Funktionieren der Region, die Versorgung der Bevölkerung und die Ausrüstung der Armee wieder. Es wurden gesellschaftliche Missstände, Wucher und Spekulation bekämpft und man sorgte für Ordnung und Disziplin. Regelmäßig wurden auch Informationen über die Änderungen der deutschen Ortsnamen zu polnischen bekanntgegeben – bis zur letzten Ausgabe des Amtsblattes des Ministeriums der ehemaligen Provinz Posen (Nr.4, vom 8. April 1922). Einen gesonderten, wichtigen Teil von TUNRL bildeten Anzeigen und Mitteilungen, die u.a. die Tätigkeit von gewerblich tätigen Gesellschaften betrafen. Ihre Anzahl nahm stufenweise zu, und erreichte in manchen Ausgaben des Wöchentlichen Amtsblattes bis zu 1/3 des Umfangs der gegebenen Ausgabe. Die Lektüre der Anzeigen ist eine wertvolle Quelle für die Analyse des Funktionierens der großpolnischen Institutionen, Firmen und Banken im Jahr 1919. Sie erlaubt auch einen Einblick in das private und amtliche Leben der Einwohner der Region.