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20. August 1919

Das Dekret des Oberbefehlshabers in der Sache der Unterordnung der Großpolnischen Armee

Auf der Grundlage des Gesetzes vom 1. August 1919 über die vorübergehende Organisation der Verwaltung des ehemaligen preußischen Regierungsbezirks, hat der Oberbefehlshaber Józef Piłsudski ein Dekret erlassen, in dem u.a. festgestellt wurde, dass die Streitkräfte im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk unter die Kompetenz des Oberkommandos bzw. des Ministeriums für Militärische Angelegenheiten fallen werden. Die mit der Organisation, Ausbildung und Einsatz der Streitkräfte verbundenen Angelegenheiten werden von den Befehlen des Ministeriums für Militärische Angelegenheiten abhängen und in Posen und Grudziądz werden die Kommandos der Hauptbezirke gebildet.