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17. August 1919

Das Ministerium des ehemaligen Preußischen Regierungsbezirks nimmt seine Tätigkeit auf

Beginn der Tätigkeit des Ministeriums des ehemaligen Preußischen Regierungsbezirks, welches durch das Gesetz des Verfassungsgebenden Sejms vom 1. August 1919 ins Leben gerufen wurde, und u.a. die Aufgaben des Kommissariats des Obersten Volksrates übernommen hat.