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20. Januar 1919

Bildung der rechtsprechenden Organe des Oberkommandos

Verordnung des Kommissariats des Obersten Volksrates über die Struktur und den Tätigkeitsbereich der militärischen Rechtsprechung beim Oberkommando. Dort wird verfügt, dass „Der Prüfung durch die Militärgerichte alle strafwürdigen Handlungen (und Straftaten in Anbetracht der militärischen und zivilen Verordnungen) unterliegen, die durch die Mitglieder des Militärs begangen werden, die der Polnischen Armee angehören, ungeachtet dessen, ob sie den Eid geleistet haben oder nicht“.