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19. Januar 1919

Verbot der Organisation von Kundgebungen und Versammlungen durch die Soldaten

Das Quartier des Stabs des Oberkommandos zieht in das Gebäude des deutschen Generalkommandos in der heutigen Solna-Straße um.

Das Oberkommando hat einen Befehl erlassen, der das Organisieren von militärischen Kundgebungen und Versammlungen verbietet, zumal „jeder, der ein Gewehr in die Hand nimmt, keine Gerichtsbarkeit in solchen Angelegenheiten ausüben darf [z.B. in politischen – RK (Landesrat)], dafür gibt es spezielle Organe im Staat: das Parlament, den Obersten Volksrat oder irgendeines der anderen Organe, die nach seinem Befehl entstanden sind. Jeder Soldat sollte lernen, bestmöglich seine Pflicht zu erfüllen“.

Das deutsche Halbbataillon griff das Dorf Waszkowo bei Poniec an. Aus der Umzingelung sind 3 Soldaten entkommen, der Rest geriet in deutsche Gefangenschaft. Die Aufständischen haben aber wiederum Gościejewice eingenommen, mit eigenen Verlusten und denen des Feindes. Es wurden auch 6 schwere Maschinengewehre und 3 Wagen mit Munition gesichert.

Das Oberkommando hat den Befehl erlassen, das 1. Großpolnische Schützen-Regiment zu formieren, zu dessen Befehlshaber Oberst Daniel Konarzewski ernannt wurde.