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6. Juni 1919

Verhängung des Ausnahmezustandes in dem durch die aufständischen Truppen besetzten Gebiet

Durch das Dekret des Kommissariats des Obersten Volksrates vom 6. Juni wurde auf dem der Amtsgewalt des Kommissariats des Obersten Volksrates unterliegenden Gebiet der Ausnahmezustand verhängt. Auf dem frontnahen 20 km-Streifen wurde die zivile Amtsgewalt der militärischen unterordnet.