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16. Februar 1919

Waffenstillstand in Trier

In Trier (Bundesland Rheinland-Pfalz) wurde eine Vereinbarung zwischen den Deutschen und der Führung der Verbündeten in der Sache der Verlängerung des Waffenstillstandes abgeschlossen. Unter den Waffenstillstandsbedingungen auf dem durch den Aufstand erfassten Gebiet schrieb man u.a. Folgendes: „Die Deutschen sollten unverzüglich alle Offensivhandlungen gegen die Polen in der Provinz Posen in allen anderen Bezirken einstellen. Zu diesem Zweck ist es den deutschen Streitkräften untersagt, die folgende Linie zu überschreiten: die ehemalige Grenze von Ostpreußen und Westpreußen mit Russland bis hin zu Dąbrowa Biskupia, dann, angefangen von diesem Punkt der Linie nach Westen von Dąbrowa Biskupia, nach Westen von Wieś Wielka, nach Süden von Brzoza, nach Norden von Szubin, nach Norden von Kcynia, nach Süden von Szamocin, nach Süden von Chodzież, nach Norden von Czarnków, nach Westen von Miały, nach Westen von Międzychód, nach Westen von Zbąszyń, nach Westen von Wolsztyn, nach Norden von Rawicz, nach Süden von Krotoszyn, nach Westen von Odolanów, nach Westen von Ostrzeszów, nach Norden von Wieruszów und von der schlesischen Grenze“

– Das Oberkommando ordnete die Formierung des 3. Ulanen-Regiments in Gniezno und einer Unteroffiziersschule in Posen an.