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17. Januar 1919

Einberufung in die Armee

Das Kommissariat des Obersten Volksrates hat ein Dekret in der Sache der Einberufung der Polen aus den Jahrgängen 1897, 1888, 1898 erlassen.

General Józef Dowbor Muśnicki hat im Tagesbefehl des Oberkommandos Nr. 12 über seine Nominierung durch das Kommissariat des Obersten Volksrates zum Oberbefehlshaber der Polnischen Streitkräfte in dem durch die Aufständischen besetzten Gebiet informiert.